Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und bringen Sie Ihre
Anerkennung zum Ausdruck. Mit unseren hochwertigen
Sachprämien aus unserem Prämienshop oneRewards verleihen
Sie Ihrer Wertschätzung den Mitarbeitern gegenüber Nachdruck
und können sie für erbrachte Leistungen belohnen. Ganz einfach
als steuerfreier Sachbetrag mit bis zu monatlich 44,- €.
Um 44 € netto auszuzahlen, müssen Sie als Arbeitgeber 96 € aufwenden.
Die 44 € kommen ohne Abzüge bei Ihren Mitarbeiter*innen an.
Sie verbessern das Image Ihres Unternehmens.
Ein Sachbezug ist eine Zuwendung von Ihnen als Arbeitgeber an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht, wie das Gehalt, direkt ausgezahlt wird, sondern in Form einer haptischen Prämie entgegen genommen wird.
Bis zu einer Freigrenze von 44 € Euro dürfen Unternehmen jedem Mitarbeiter pro Monat eine Sachleistung gewähren, für die weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Steuern- und/oder Sozialabgaben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) bezahlen. Das bedeutet: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren so von bis zu 528 € mehr pro Jahr – ein echter Bonus!
Unsere Prämien sind in diesem Zusammenhang selbstverständlich als „Sachleistungen“ zu betrachten.
Seit dem 01.01.2020 gelten Gutscheine nur dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a), auf eine bestimmte Produktkategorie (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b) oder durch ein vertraglich angeschlossenes Akzeptanzpartnernetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) beschränkt ist.
Sorgen Sie für eine wirkliche Belohnung – (emotionale) positive Erlebnisse und Erfahrungen stärken die Bindung an Ihr Unternehmen.
Stellen Sie die Prämie in direkten Zusammenhang zu einer erbrachten Leistung – das fördert den Einsatz und das Engagement für ein Ziel.
Sagen Sie immer wieder „Danke“ – regelmäßige Wertschätzung und Anerkennung von Leistungen hält die Motivation aufrecht.
Wird die Freigrenze monatlich von 44 € überschritten, wird der komplette Betrag steuerpflichtig!
Ihr Mitarbeiter muss den Betrag nicht direkt ausgeben – er/sie darf ansparen und sich so z.B. später einen größeren Wunsch erfüllen!
Sie müssen als Arbeitgeber gewährleisten, dass kein Bargeschäft stattfindet!
Der Sachbezug darf nur in einem vertraglich angeschlossenen Akzeptanzpartnernetzwerk eingelöst werden.
Auch für Minijobber und 450-Kräfte: alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen zusätzlich vom Sachbezug profitieren
Sie möchten uns persönlich kennenlernen? Gern arrangieren wir einen Video-Call oder wir besuchen Sie.
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